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Auf diesen Seiten stellen wir verschiedene Listen vor...

 



Liste häufiger Schlüsselzahlen für die neuen Führerscheine

a) Schlüsselzahlen der Europäischen Union
01 Sehhilfe und/oder Augenschutz wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert
01.01 Brille
01.02 Kontaktlinsen
01.03 Schutzbrille
02 Hörhilfe / Kommunikationshilfe
03 Prothese / Orthese der Gliedmaßen
05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen
05.01 Nur bei Tageslicht
05.02 In einem Umkreis von... km des Wohnsitzes oder innerorts
05.03 Ohne Beifahrer / Sozius
05.04  Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als ... km/h
05.05 Nur mit Beifahrer
05.06 Ohne Anhänger
05.07 Nicht gültig auf Autobahnen
10 Angepaßte Schaltung
15 Angepaßte Kupplung
20 Angepaßte Bremsmechanismen
25 Angepaßte Beschleunigungsmechanismen
30 Angepaßte Brems- und Beschleunigungsmechanismen
35 Angepaßte Bedienvorrichtungen
40 Angepaßte Lenkung
42 Angepaßte(r) Rückspiegel
43 Angepaßter Fahrersitz
44 Anpassungen des Kraftrades
44.01 Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel
44.02 (Angepaßte) handbetätigte Bremse
44.03 (Angepaßte) fußbetätigte Bremse
44.04 Angepaßte Beschleunigungsmechanismen
44.05 Angepaßte Handschaltung und Handkupplung
44.06 Angepaßte Rückspiegel
44.07 Angepaßte Kontrolleuchten
44.08 Sitzhöhe muß im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen
45 Kraftrad nur mit Beiwagen
50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer)
51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)
55 Kombination von Anpassungen des Fahrzeuges
70 Umtausch des Führerscheines Nummer ....(EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates
  UNECE -Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates
71 Duplikat des Führerscheines Nummer ....(EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates
UNECE -Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates
72 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm und einer Motorleistung
von höchstens 11 kW (A1)
73 Nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1)
74 Nur Fahrzeuge der Kategorie B mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem  Fahrersitz (D1)
75 Nur Fahrzeuge der Kategorie B mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem  Fahrersitz (D1)
76 Nur Fahrzeuge der KLasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1), die einen Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen (C1E)
77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern
a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
    die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und
b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)
78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
79(...) Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen
Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen.
79 (C1E> 12000 kg, L<3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von
dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug
der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann (nicht
durch C1 E abgedeckter Teil)
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselstellung für die Anzahl der Achsen.
79 ( S1< 24 / 7 500 kg )
Begrenzung der Klasse D auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7500 kg zul.Gesamtmasse.
Die Angabe S1 stehen in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.
b) nationale Schlüsselzahlen
104 Muß ein gültiges Attest mitführen
171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zul.Gesamtmase von nicht mehr als 7 500 kg,
jedoch ohne Fahrgäste
172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D jedoch ohne Fahrgäste
173 Klasse C1 E, gültig auch zum Mitführen von zulassungsfreien Anhängern bei einer Gesamtzugmasse über 12 000 kg
174 Klasse L - gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m
voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit
einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h gführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwin-
digkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
175 Klasse L - auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden
mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
176 Fahrerlaubnis bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres auf Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses beschränkt.
177 Klasse L - auch gültig im Umfang der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung.