Klassenübersicht

 

Klasse Mindestalter Befristung Vorbesitzt Einschluß Beschreibung
A 24 Jahre 15 Jahre nein A1 und AM [tooltip title=”Klasse A” content=”Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.” type=”info”]Informationen[/tooltip]
A2 18 Jahre 15 Jahre nein A1 und AM [tooltip title=”Klasse A2″ content=”Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Diese Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis!” type=”info”]Informationen[/tooltip]
A1 16 Jahre 15 Jahre nein AM [tooltip title=”Klasse A1″ content=”Krafträder Mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm oder und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg” Type=”info”]Informationen[/tooltip]
AM 16 Jahre 15 Jahre nein keine [tooltip title=”Klasse AM” content=”Kleikrafträder – Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm – Fahrräder mit Hilfsmotor – mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchs fähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen – dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und be- stimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einem Leer- gewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad)” type=”info”]Informationen[/tooltip]
B 18 Jahre 15 Jahre nein L und AM [tooltip title=”Klasse B” content=”Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt); bei der Leermasse von Kraftfahrzeugen mit elektrischem Antrieb wird die Masse der Batterien nicht berücksichtigt.” type=”info”]Informationen[/tooltip]
BE 18 Jahre 15 Jahre B keine [tooltip title=”Klasse BE” content=”Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.” type=”info”]Informationen[/tooltip]
C1 18 Jahre [tooltip title=”(erneute ärztl.
Untersuchung)” type=”help”]5 Jahre[/tooltip]
B keine [tooltip title=”Klasse C1″ content=”Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg) Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7500 kg z.G., wenn die Fahrten ledig- lich zur Überprüfung des technischen Zustand des Fahrzeuges dienen.” type=”info”]Informationen[/tooltip]
C1E 18 Jahre [tooltip title=”(erneute ärztl.
Untersuchung)” type=”help”]5 Jahre[/tooltip]
C1 E sowie D1E und DE, sofern der Inhaber Klasse D1 bzw. D besitzt [tooltip title=”Klasse C1E” content=”Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg z.G.. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000 kg und die z.G. des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5)” type=”info”]Informationen[/tooltip]
 C 18 Jahre [tooltip title=”(erneute ärztl.
Untersuchung)” type=”help”]5 Jahre[/tooltip]
B C1 [tooltip title=”Klasse C” content=”Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg) Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Über- prüfung des technischen Zustand des Fahrzeuges dienen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5)” type=”info”]Informationen[/tooltip]
CE 18 Jahre [tooltip title=”(erneute ärztl.
Untersuchung)” type=”help”]5 Jahre[/tooltip]
C BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE bei Vorbesitz von D [tooltip title=”Klasse CE” content=”Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5)” type=”info”]Informationen[/tooltip] 
 D 21 Jahre [tooltip title=”(erneute MPU)” type=”help”]5 Jahre[/tooltip] B D1 [tooltip title=”Klasse D” content=”Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg)” type=”info”]Informationen[/tooltip] 
DE 21 Jahre [tooltip title=”(erneute MPU)” type=”help”]5 Jahre[/tooltip] D BE, D1E sowie C1E, sofern der Inhaber Klasse C1 besitzt [tooltip title=”Klasse DE” content=”Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.” type=”info”]Informationen[/tooltip] 
D1 21 Jahre [tooltip title=”(erneute MPU)” type=”help”]5 Jahre[/tooltip] B L und AM [tooltip title=”Klasse D1″ content=”Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg)” type=”info”]Informationen[/tooltip] 
D1E 21 Jahre [tooltip title=”(erneute MPU)” type=”help”]5 Jahre[/tooltip] D1 keine [tooltip title=”Klasse D1E” content=” Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. * noch Änderung möglich auf: BE, C1E sofern der Inhaber Klasse C1, und DE sofern d er Inhaber Klasse D besitzt. ” type=”info”]Informationen[/tooltip]
T 16/18 Jahre 15 Jahre nein L und AM [tooltip title=”Klasse T” content=”Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirt- schaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (auch mit Anhänger), bis 18 Jahre nur bis 40 km/h.” type=”info”]Informationen[/tooltip] 
L 16 Jahre 15 Jahre nein keine [tooltip title=”Klasse L” content=”Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirt-  chaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h 
und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Gesch- 
windigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die 
Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h 
beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.” type=”info”]Informationen[/tooltip]