Klasse | Mindestalter | Befristung | Vorbesitzt | Einschluß | Beschreibung |
A | 24 Jahre | 15 Jahre | nein | A1 und AM | Klasse AKrafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. |
A2 | 18 Jahre | 15 Jahre | nein | A1 und AM | Klasse A2Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Diese Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis! |
A1 | 16 Jahre | 15 Jahre | nein | AM | Klasse A1Krafträder Mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm oder und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg |
AM | 16 Jahre | 15 Jahre | nein | keine | Klasse AMKleikrafträder - Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm - Fahrräder mit Hilfsmotor - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchs fähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen - dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und be- stimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einem Leer- gewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad) |
B | 18 Jahre | 15 Jahre | nein | L und AM | Klasse BKraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt); bei der Leermasse von Kraftfahrzeugen mit elektrischem Antrieb wird die Masse der Batterien nicht berücksichtigt. |
BE | 18 Jahre | 15 Jahre | B | keine | Klasse BEKombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. |
C1 | 18 Jahre | (erneute ärztl. Untersuchung)Tooltip-Inhalt |
B | keine | Klasse C1Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg) Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7500 kg z.G., wenn die Fahrten ledig- lich zur Überprüfung des technischen Zustand des Fahrzeuges dienen. |
C1E | 18 Jahre | (erneute ärztl. Untersuchung)Tooltip-Inhalt |
C1 | E sowie D1E und DE, sofern der Inhaber Klasse D1 bzw. D besitzt | Klasse C1EKombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg z.G.. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000 kg und die z.G. des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5) |
C | 18 Jahre | (erneute ärztl. Untersuchung)Tooltip-Inhalt |
B | C1 | Klasse CKraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg) Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Über- prüfung des technischen Zustand des Fahrzeuges dienen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5) |
CE | 18 Jahre | (erneute ärztl. Untersuchung)Tooltip-Inhalt |
C | BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE bei Vorbesitz von D | Klasse CELastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5) |
D | 21 Jahre | (erneute MPU)Tooltip-Inhalt | B | D1 | Klasse DKraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg) |
DE | 21 Jahre | (erneute MPU)Tooltip-Inhalt | B | L und AM | Klasse D1Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg) |
D1E | 21 Jahre | (erneute MPU)Tooltip-Inhalt | D1 | keine | Klasse D1E Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. * noch Änderung möglich auf: BE, C1E sofern der Inhaber Klasse C1, und DE sofern d er Inhaber Klasse D besitzt. |
T | 16/18 Jahre | 15 Jahre | nein | L und AM | Klasse TZugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirt- schaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (auch mit Anhänger), bis 18 Jahre nur bis 40 km/h. |
L | 16 Jahre | 15 Jahre | nein | keine | Klasse LTooltip-Inhalt |
Vollausstattung, Nichtraucher, Klimatronic
Ausführliche Informationen für Handicap finden Sie hier.
Fahrzeuge: AUDI Q3 (TDI), VW Tiguan, AUDI A3 Quattro Sportback, AUDI A1 Sortback
Details:
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse vn nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt); bei der Leermasse von Kraftfahrzeugen mit elektrischem Antrieb wird die Masse der Batterien nicht berücksichtigt.
Ausgestattet für körperbehinderter Ausbildung, Vollausstattung, Nichtraucher, Klimatronic
Fahrzeug im PKW-Anhängerbetrieb:
Keine Theorie-Prüfung, Nur praktische Prüfung, bei B96 nur Übungsstunden, mit Bescheinigung der Fahrschule dann beim zuständigen Ordnungsamt eintragen lassen.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung Klasse A2 möglich
- bei Aufstieg entfällt die Theorieprüfung und Sonderfahrten
- Mindestalter: 18 Jahre (max. 48 PS)
- Nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung Klasse A möglich
- bei Aufstieg entfällt die Theorieprüfung und Sonderfahrten
- Mindestalter: 24 Jahre (keine PS Begrenzung)
- Mindestalter: 16 Jahre
- 50 ccm
- 45 km/h
Fahrzeug:
Peugeot Speedfight3
- Mindestalter: 15 Jahre
- 25 km/h
Fahrzeug:
Yamaha Spy
(Behindertengerecht)
Mit den folgenden Bildern auf der rechten Seite möchten wir Ihnen unser Fahrzeug zur Handicapausbildung näher vorstellen.
Mit unserem Handicap-Fahrzeug bieten wir folgende Schulungsmöglichkeiten:
Querschnittlähmung, Ausfall beider Beine, Verlust einer Hand / eines Armes / eines Fusses / eines Beines, Hemiparese (halbseitige Lähmung), Muskel- oder Neurologische-Erkrankungen, z. B. Multiples- klerose oder Muskeldystrophie Lähmungen von Armen oder Beinen, Spastiken;
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns, gerne persönlich oder (siehe Kontakt)
(Vorbesitz Klasse B)
(Vorbesitz Klasse C)
(Vorbesitz Klasse B)
(Vorbesitz Klasse C1)
Theorie-Unterricht in diesen Klassen wird individuell vereinbart.
Sie möchten eine Berufskraftfahrer Ausbildung machen ? Infos
(Vorbesitzt Klasse B)
- Mindestalter: 21 Jahre
- Personenbeförderung mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
(Vorbesitzt Klasse D)
- Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg
(Vorbesitzt Klasse B)
- Personenbeförderung bis 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz
Klasse D1E
(Vorbesitzt Klasse D1)
- Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg
(Zugmaschinen für die Land und Forstwirtschaft)
- 40 km/h Alter bis 18 Jahre
- 60 km/h über 18 Jahre
- Grundausbildung der KL. C+CE
- Alter 16 Jahre
- Bis 40 km/h
- Nur Theorie Prüfung