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Klasse B – Autoführerschein in Stein und Nürnberg-Reichelsdorf mit uns zur Fahrerlaubnis

Das musst du zum Klassiker unter den Führerscheinen wissen.

Genieße die Unabhängigkeit, die dir der Autoführerschein bietet! In unserer Fahrschule in Stein und Nürnberg-Reichelsdorf lernst du mit erfahrenen Fahrlehrern, modernen Fahrzeugen sowie ausführlichem Material alles für die theoretische und praktische Prüfung.

Im Laufe des langjährigen Bestehens unserer Fahrschule haben wir bereits viele Fahrschüler auf dem Weg zum Führerschein begleitet und freuen uns, auch dich bald bei uns begrüßen zu dürfen.

Fahrzeugart: PKW
Mindestalter: 18 Jahre
Begleitetes Fahren: 17 Jahre
Geltungsdauer: 15 Jahre (anschließend muss eine neue Führerscheinkarte beantragt werden, es ist aber keine weitere Prüfung abzulegen)
Vorbesitz erforderlich: nicht erforderlich
Mindestanzahl Theoretische Stunden: Grundwissen: 12 Doppelstunden (à 90 Minuten) und Auto-Technik (2 Doppelstunden à 90 Mintuen)
Mindestanzahl Praktische Stunden: Es ist keine Anzahl an Übungs Fahrstunden vorgeschrieben, die ein Fahrschüler absolvieren muss. Zusätzlich zu den Übungsstunden sind bundesweit zwölf Sonderfahrten (je 45 Minuten) vorgeschrieben: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

Definition Klasse B – Autoführerschein

Der Klasse B – Autoführerschein, auch als Pkw-Führerschein und Führerschein Klasse B bekannt, erlaubt es dir, alle Kraftfahrzeuge, außer der Klassen A1, A2 und A, mit einem Gesamtgewicht von maximal 3.500 Kilogramm zu führen.

Eine weitere Voraussetzung ist, eine maximale Zahl von 8 Fahrgastplätzen (1+8 Sitzplätze). 

Mit dem Führerschein Klasse B ist es außerdem erlaubt, einen Anhänger mit einer Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm oder einem Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 Kilogramm zu nutzen, sofern die Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger 3.500 Kilogramm z.G. nicht überschreitet.

Besonderheiten der Führerscheinklasse B sind das begleitete Fahren ab 17 (BF17) und die Schlüsselzahl B96:

Das begleitete Fahren ab 17 erfordert das Beisein einer mindestens 30-jährigen Person, die seit mindestens fünf Jahren den Autoführerschein besitzt und höchstens einen Punkt in Flensburg hat. Nach dem 18. Geburtstag darf der Führerscheinbesitzer allein fahren. 

Inhalte des Aufbauseminars für Fahranfänger

Sollte es während der zweijährigen Probezeit zu einem sogenannten A-Verstoß gekommen sein, ist ein Aufbauseminar für Fahranfänger, auch Nachschulung genannt, gesetzlich vorgeschrieben.

Zu den A-Verstößen gehören Ordnungswidrigkeiten wie das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h, Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Missachtung der Vorfahrtsregeln und Rotlichtverstoß. In dem in der Regel vier Sitzungen umfassenden Aufbauseminar lernen die Teilnehmer, riskantes Fahrverhalten künftig zu vermeiden.

Eine Person greift einen Wählhebel

Häufig gestellte Fragen zum Autoführerschein

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem Führerschein Klasse B fahren?

Der Führerschein Klasse B umfasst die Befugnis, alle Kraftfahrzeuge, außer der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einem Gesamtgewicht von maximal 3.500 Kilogramm zu führen. Zusätzlich ist es erlaubt, einen Anhänger mit einer Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm oder einem Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 Kilogramm zu bewegen, vorausgesetzt, die Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger beträgt nicht mehr als 3.500 Kilogramm.

Was kostet der Führerschein Klasse B?

Die Kosten für den Pkw-Führerschein umfassen zunächst den Grundbetrag, auch als Grundgebühr bekannt, der je nach Fahrschule variiert. In der Grundgebühr sind bereits die Kosten für den Theorieunterricht enthalten. Hinzu kommen die Kosten für die Fahrstunden, deren Höhe ebenfalls von Fahrschule zu Fahrschule verschieden ist, das Lernmaterial sowie die Prüfungsgebühren für die theoretische und praktische Prüfung.

Wie lange dauert die Führerscheinausbildung in der Klasse B?

Die Dauer der Ausbildung hängt von dem jeweiligen Fahrschüler ab, da die Anzahl der Fahrstunden nicht gesetzlich geregelt ist. Hingegen müssen Sonderfahrten und mindestens zwölf Theoriestunden von je 90 Minuten absolviert werden.

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