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BKF Ausbildung und Weiterbildung in Stein und Nürnberg

Die BKF Weiterbildung für Berufskraftfahrer im Güterkraft- und Personenverkehr umfasst fünf Module, die innerhalb eines Fünf-Jahres-Zyklus jeweils einmal nachzuweisen sind.

Die Module der BKF Weiterbildung

  • Eco-Training
  • Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Markt und Image
  • Fahrgastsicherheit und Gesundheit

Die Module 1 bis 5 finden etwa zweimal pro Monat statt. Alle Termine sind im Kalender eingetragen.

Ablauf und Kosten

  • Dauer: 1 Modul = 7 Zeitstunden
  • Kosten:
    • Einzelmodul: 120 €
    • Gesamter Fünf-Tages-Zyklus: 550 €

Kompletter Fünf-Jahres-Zyklus:

  • Module 1 bis 5 nach Absprache
  • Montag bis Freitag: 8:30 bis 16:30 Uhr (inklusive 2 × 30 Minuten Pause)

Hier geht es zur Anmeldung.
Weitere Informationen zur Grundqualifikation findest du bei unserem Partner Fahrerprofis.

FAQ zur BKF Ausbildung und Weiterbildung

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

Die Pflicht zur BKF Ausbildung und Weiterbildung basiert auf der Richtlinie 2003/59/EG sowie dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), das seit dem 1. Oktober 2006 gilt.

Ab wann gilt die Grundqualifikation?

  • Im Personenverkehr besteht die Pflicht seit dem 10. September 2008.
  • Im Güterverkehr besteht die Pflicht seit dem 10. September 2009.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht gilt für Fahrer von:

  • Fahrzeugen über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Klassen C1, C1E, C, CE)
  • Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Klassen D1, D1E, D, DE)

Gibt es Bestandsschutz?

Ja. Fahrerinnen und Fahrer mit älteren Führerscheinen mussten die Weiterbildung nachholen:

  • Güterverkehr: Führerschein vor dem 10. September 2009 → Weiterbildung bis spätestens 10. September 2014
  • Personenverkehr: Führerschein vor dem 10. September 2008 → Weiterbildung bis spätestens 10. September 2013

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?

Ausgenommen sind Fahrzeuge:

  • mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • die von Bundeswehr, Polizei, Zoll oder Feuerwehr genutzt werden
  • die für Notfallrettung eingesetzt werden
  • die zu Prüf- oder Wartungszwecken gefahren werden
  • die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb sind
  • die Material oder Ausrüstung transportieren, sofern das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist

Wie kann die Grundqualifikation erworben werden?

Es gibt zwei Wege:

  1. Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb (oder vergleichbarer Ausbildungsberuf)
  2. Prüfung bei der IHK
    • Grundqualifikation: 240 Minuten Theorie und 210 Minuten Praxis
    • Beschleunigte Grundqualifikation: 140 Stunden Unterricht und 90-minütige IHK-Prüfung

Für die beschleunigte Grundqualifikation ist eine Fahrerlaubnis nicht zwingend erforderlich, die Teilnahme am Unterricht jedoch verpflichtend.

Wie oft muss die Weiterbildung wiederholt werden?

Alle fünf Jahre müssen Berufskraftfahrer ihre Kenntnisse in einer 35-stündigen Weiterbildung auffrischen.
Die Weiterbildung kann auf Module zu je 7 Stunden aufgeteilt werden. Eine Abschlussprüfung ist nicht erforderlich.

Mit unserer BKF Ausbildung und Weiterbildung in Stein und Nürnberg erfüllst du alle gesetzlichen Vorgaben – praxisnah, anerkannt und zukunftssicher.

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