Welchen Führerschein möchtest du machen?
Ob Autoführerschein, Motorradführerschein oder Busführerschein, mit uns wirst du mobil.
Endlich den Führerschein in der Hand halten, ins Fahrzeug einsteigen und losfahren – das ist schon bald kein Traum mehr, wenn du dich in unserer Fahrschule in Stein und Nürnberg-Reichelsdorf anmeldest.
Die unterschiedlichen Anforderungen unserer Schüler erfüllen wir mit einem umfassenden Leistungsangebot.
Du lernst mit erfahrenen, motivierten Fahrlehrern und modernen Fahrzeugen.
Klasse | Mindestalter | Befristung | Vorbesitzt | Einschluß | Beschreibung |
A | 24 Jahre | 15 Jahre | nein | A1 und AM | Klasse A: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. |
A2 | 18 Jahre | 15 Jahre | nein | A1 und AM | Klasse A2: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Diese Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis! |
A1 | 16 Jahre | 15 Jahre | nein | AM | Klasse A1: Krafträder Mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm oder und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg |
AM | 16 Jahre | 15 Jahre | nein | keine | Klasse AM: Kleinkrafträder - Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm - Fahrräder mit Hilfsmotor - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen - dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und be- stimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einem Leer- gewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad) |
B | 18 Jahre | 15 Jahre | nein | L und AM | Klasse B: Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt); bei der Leermasse von Kraftfahrzeugen mit elektrischem Antrieb wird die Masse der Batterien nicht berücksichtigt. |
BE | 18 Jahre | 15 Jahre | B | keine | Klasse BE: Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. |
C1 | 18 Jahre | 5 Jahre (erneute ärztl. Untersuchung) | B | keine | Klasse C1: Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg) Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7500 kg z.G., wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustand des Fahrzeuges dienen. |
C1E | 18 Jahre | 5 Jahre (erneute ärztl. Untersuchung) | C1 | E sowie D1E und DE, sofern der Inhaber Klasse D1 bzw. D besitzt | Klasse C1E: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg z.G.. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000 kg und die z.G. des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5) |
C | 18 Jahre | 5 Jahre (erneute ärztl. Untersuchung) | B | C1 | Klasse C: Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg) Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Über- prüfung des technischen Zustand des Fahrzeuges dienen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5) |
CE | 18 Jahre | 5 Jahre (erneute ärztl. Untersuchung) | C | BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE bei Vorbesitz von D | Klasse CE: Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5) |
D | 21 Jahre | 5 Jahre: (erneute MPU) | B | D1 | Klasse D: Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg) |
DE | 21 Jahre | 5 Jahre (erneute MPU) | B | L und AM | Klasse D1: Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg) |
D1E | 21 Jahre | 5 Jahre (erneute MPU) | D1 | keine | Klasse D1E: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. * noch Änderung möglich auf: BE, C1E sofern der Inhaber Klasse C1, und DE sofern d er Inhaber Klasse D besitzt. |
T | 16/18 Jahre | 15 Jahre | nein | L und AM | Klasse T: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (auch mit Anhänger), bis 18 Jahre nur bis 40 km/h. |
L | 16 Jahre | 15 Jahre | nein | keine | Klasse L: Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 25 km/h |
Alle Führerscheine/ Führerscheinarten auf einen Blick
Bei uns hast du die Möglichkeit, folgende Führerscheinausbildungen zu absolvieren:
Diese Führerscheinkurse bieten wir – Seminare und Trainings
Neben der Ausbildung für alle Führerscheine gehören diverse Führerscheinkurse zu unseren Leistungen:
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