Aktuell

Hier könnt Ihr regelmäßig Neuigkeiten aus der Fahrschule lesen!!

 

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Schlüsselzahl B197

DIE WICHTIGSTEN FAKTEN AUF EINEN BLICK

Hier erklären wir Ihnen kurz und knapp, was es mit der neuen Regelung auf sich hat,
welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie die Schlüsselzahl 197 zu verstehen ist.

Der aktuelle Stand:
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe der
Fahrerlaubnis-Verordnung vom 16. November 2020 wurde am 9. Dezember 2020 im Bundesgesetz-
blatt verkündet. Danach ist es ab dem 01. April 2021 möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrer-laubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die
Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.

Darum geht’s:
Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird zukünftig die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrer-laubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen.

Das sind die Voraussetzungen für einen Verzicht auf den Automatikeintrag:
 Der Fahrschüler absolviert während der Ausbildung eine zusätzliche Schulung auf einem
Fahrzeug mit Schaltgetriebe
 Die Schulung umfasst mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten im Realverkehr
 Ziel der Schulung ist der sichere Umgang der Schüler mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
 Nachweisen muss der Schüler dies im Rahmen einer Testfahrt von mindestens 15 Minuten
Fahrzeit mit dem Fahrlehrer. Diese Fahrt muss innerorts und außerorts stattfinden.
 Der Fahrlehrer bzw. die Fahrschule stellt eine Bescheinigung (vgl. Anlage 7 FahrschAusbO)
aus, welche die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Tests bestätigt. Die
Bescheinigung wird bei der praktischen Prüfung (auf einem Automatikfahrzeug) vorgelegt.
 Der Nachweis erfolgt durch die Eintragung der Schlüsselzahl 197 im zugehörigen Feld der
Klasse B.

Die Schlüsselzahl 197:
Die nationale Schlüsselzahl 197 sagt aus, dass die Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt wurde (vgl. §17a FeV). Sie ist nicht als Beschränkung der Fahrerlaubnis zu sehen, sondern dient vielmehr zur Dokumentation aller mit einem Automatikgetriebe abgelegten
Prüfungen.

Was bedeutet das nun konkret für die Fahrschulen?
Die Beratung des Kunden bzw. des Fahrschülers wird natürlich viel ausführlicher und intensiver. War es bis heute in den meisten Fällen selbstredend, dass die Klasse B auf einem Schaltgetriebe erfolgte, wer-den in Zukunft Fragen wie die folgenden zu klären sein:
 Möchtest du, wie früher, die reine Schaltausbildung machen?
 Möchtest du die neue Automatikausbildung machen?
 Hast du vor irgendwann einen Anhänger- oder LKW Führerschein machen?

Gerade an der letzten Frage erkennt man den Nachteil dieser Automatikregelung! Absolviert der Fahr-schüler seine Ausbildung und bekommt B197 und möchte später einmal beispielsweise BE machen, muss er bei BE die Prüfung auf einem Schaltwagen machen. Ansonsten bekommt er die Fahrerlaubnis-klasse BE mit der Schlüsselzahl 78 (Automatikeintrag).
Beobachtet man die Entwicklung der Automobilindustrie, stellt sich schon die Frage wie es mit dem Schaltgetriebe weitergeht. Gerade in der Anhängerausbildung der Klasse B kommen Schulungsfahrzeu-ge mit leistungsstärkeren Motoren zum Einsatz, die die Automobilindustrie zukünftig nur mehr in der Au-tomatikvariante herstellt.

 


 

Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl B196

seit Januar 2020 kann wer min 5 Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B und min 25 Jahre alt ist, eine Fahrerschulung machen und mit diese dann Leichtkraftraeder der Klasse A1 nur in Deutschland fahren.

Die Fahrerschulung umfasst 4 Theorieeinheiten a 90 min und min 5 Praxiseinheiten a 90 min also min 10 Fahrstunden.

 

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Auch zum Steiner Stadtfest 2024 (05.05.2024 13-18 Uhr) werden wir ihn für euch wieder eingeladen:

https://www.ribwich.de 

Bei dieser Gelegenheit präsentieren wir euch
unsere “neuen Bikes” und ihr habt wieder die Möglichkeit
in der Zeit zwischen 13.00 und 18.00 Uhr mit uns über alles mögliche zu quatschen und vieles mehr……

 

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Die Fahrschule in der Nürnberger Zeitung zum Thema Videounterstützte Praxisausbildung
erfahre hier mehr!

 

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