Seminare

Nachschulung ASFPunktabbau FESBKF Ausbildung / WeiterbildungSicherheitstrainingEnergiespartraining
Wann beginnen die nächsten Kurse:
Nachschulung (ASF) 1 mal pro Monat

Kursbeschreibung:
5 Sitzungen 4 Sitzungen á 135 Minuten 1 Fahrprobe mit Besprechung

Kosten:
Nachschulung (ASF) 449 € Kursfolge etwa 1x jeden Monat
Für Nachschulung (ASF) müssen wir mind. 6 bis 12 Personen sein.

Hier geht´s zur Anmeldung

Wann beginnen die nächsten Kurse:
Fahreignungsseminar (FES) Termine individuell vereinbar!!!
Ab 01.05.2014 gibt es kein ASP Seminar mehr – neu ab 01.05.2014 FES (Fahreignungsseminar)
(Einzelsitzungen möglich!!)

Kursbeschreibung:
4 Sitzungen (Gesamt)
– 2 Sitzungen á 90 Minuten (Verkehrspädagogische Teilmaßnahme) in der Fahrschule
und
– 2 Sitzungen á 75 Minuten (Verkehrspsychologische Teilmaßnahme) beim Verkehrspsychologen

Kosten:
Punktabbau (FES) 400 € für die Verkehrspädagogische Teilmaßnahme und 300 € für die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme,
Kursfolge individuell vereinbar.
Für Punktabbau (FES) sind Einzelsitzungen oder kleine Gruppen von 2 bis 6 Personen möglich.

Hier geht´s zur Anmeldung


Der Weiterbildungslehrgang umfasst 5 Module, wobei jedes Modul einem Fünf-Jahres-Zyklus jeweils einmal jährlich nachzuweisen ist.

Weiterbildungslehrgang Module:

  • Eco-Training
  • Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Markt und Image
  • Fahrgastsicherheit und Gesundheit

Wann beginnen die nächsten Module?
Weiterbildungsmodule 1-5 etwa 2x pro Monat Termine sind im Kalender eingetragen.

Kursbeschreibung:
5 Module, 1 Modul entspricht 7 Zeitstunden

Kosten:
Weiterbildungslehrgang

  • 1 Modul Kurs 120€
  •  5 Tages Zyklus 550€

Kompletter Fünf-Jahres-Zyklus:

  • Modul 1-5: Nach Absprache
  • Mo – Fr: 8:30 – 16:30 (inkl. 2x 30 Min. Pause)

Hier geht´s zur Anmeldung

Mehr Informationen zur Grundqualifikation finden Sie bei unserem Partner Fahrerprofis

Umsetzung der EU-Berufskraftfahrerrichtlinie Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig zu werden.

Dies sieht die europäische „Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr” vor.
Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch das „Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz)” vom 14.August 2006, das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist.

Was beinhalten die neuen Vorschriften und ab wann gelten sie?

Für Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr besteht zukünftig die Pflicht eine Grundqualifikation zu absolvieren sowie regelmäßig eine Weiterbildung durchzuführen. Eine Pflicht zur Grundqualifikation besteht im Personenverkehr ab 10. September 2008 und im gewerblichen Güterverkehr ab 10.September 2009. Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer.
Der Gesetzgeber erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches.

Wer ist von den neuen Regelungen betroffen?

Die Regelungen gelten für das Fahrpersonal von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) sowie solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE).

Gibt es Bestandsschutz für diejenigen, die bereits als Fahrer tätig sind?

Bestandsschutz besteht für Fahrerinnen und Fahrer, – die im Güterverkehr eingesetzt werden, und die ihren Führerschein vor dem 10.September 2009 erworben haben. Diese müssen spätestens bis zum 10. September 2014 eine Weiterbildung absolvieren. – die im Personenverkehr eingesetzt werden, und die ihren Führerschein vor dem 10. September 2008 erworben haben. Diese müssen spätestens bis zum 10.September 2013 eine Weiterbildung absolvieren.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen, – deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet, – die von der Bundeswehr, der Truppe und dem zivilen Gefolge der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen, – die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden, – die zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden, – die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden, – die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind, – zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt. Hierunter fallen auch Beförderung nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 und 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes.

Was muss ich tun um eine Grundqualifikation zu erhalten?

Der Nachweis der Grundqualifikation kann auf zwei Wegen erbracht werden:

  1. Es wird eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen bzw. ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
  2. Es wird erfolgreich eine Prüfung (Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation) bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK abgelegt.

a) Die Prüfung zur Grundqualifikation umfasst eine theoretische Prüfung von 240 Minuten und eine praktische Prüfung von 210 Minuten Dauer. Zur Ablegung der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben. Erforderlich zur Zulassung zur Prüfung ist jedoch der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis.

b) Die Beschleunigte Grundqualifikation, die den vorherigen Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht voraussetzt, wird erworben durch die – verpflichtende Teilnahme am Unterricht von 140 Stunden bei anerkannten Ausbildungsstätte sowie – die erfolgreiche Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung vor der, für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer. Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen, eine Teilnahme am Unterricht ist hier jedoch verpflichtend. Für Prüfungsteilnehmer, die bereits Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für Güterkraftverkehr und Personenverkehr (GbZugVO undPBZugVO) besitzen, sind Erleichterungen in den theoretischen Prüfungsteilen vorgesehen.Die Praktische Prüfung muss vollständig abgelegt werden.

Besteht die Pflicht zur Weiterbildung?

Jeweils fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation muss jeder Fahrer seine Kenntnisse durch die Teilnahme an einem 35 Stunden umfassenden Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte auffrischen. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke” aufgeteilt werden. Die Einzelblöcke müssen mindestens 7 Stunden umfassen, und können durch Teilnahmebescheinigungen nachgewiesen werden. Bei Wechsel des Unternehmens werden die Weiterbildungsmaßnahmen/ -zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

Wann beginnen die nächsten Trainings:

Sicherheitstrainingstermine sind im Kalender eingetragen oder auf Anfrage
exklusive Einzelmotorradsicherheitstrainings nach Terminabsprache

Ablauf eines Sicherheitstrainings:

In den Unterrichtsräumen der Fahrschule

Minuten Zeit Inhalt
15 8:00 – 8:15 Besprechung des Ablaufes
30 8:15 – 8:45 Vorstellungsrunde
15 8:45 – 9:00 Kammscher Kreis
15 9:00 – 9:15 Kurzer Technikcheck
15 9:15 – 9:30 Kaffeepause / Diskussion über Fahrbahnlesen
30 9:30 – 10:00 Fahrt zum Trainingsgelände

Auf dem Gelände

Minuten Zeit Inhalt
15 10:00 – 10:15 Warmfahren mit Turnen
45 10:15 – 11:00 Langsam fahren
45 11:00 – 11:45 Bremsen
15 11:45 – 12:00 Restgeschwindigkeit
45 12:00 – 12:45 Mittagspause / Diskussion über Helmabnehmen
45 12:45 – 13:30 Kreisbahn
30 13:30 – 14:00 Lenkimpuls
30 14:00 – 14:30 Slalom
15 14:30 – 14:45 Kaffeepause / Diskussion über mentales Training
15 14:45 – 15:00 Ausweichen ohne Vorgabe
15 15:00 – 15:15 Ausweichen mit Korrektur
15 15:15 – 15:30 Ausweichen nach Abbremsen
15 15:30 – 15:45 Ausweichen in der Kurve
15 15:45 – 16:00 Bremsen in der Kurve

Gelände verlassen

Minuten Zeit Inhalt
30 16:00 – 16:30 Fahrt zurück in die Fahrschule
30 16:30 – 17:00 Abschlussbesprechung

Alle Zeiten sind Richtwerte und müssen selbstverständlich nicht akribisch auf die Minute eingehalten werden.

Kosten:
Motorradsicherheitstraining 60,– EUR pro Teilnehmer (inkl. Wasser und Kaffee, Mittagssnack mit Getränk)
exklusive Einzelsicherheitstraining 120,– EUR für 120 Minuten – je weitere Stunde (60 Min.) 40,– EUR

Bilder zu unseren Sicherheitstrainings findet Ihr hier

Hier geht´s zur Anmeldung…

Informationen zu mehrtägigen Motorradtouren sprechen Sie uns an.


Was ist energiesparendes Fahren?
Eigentlich nichts besonderes. Aber Achtung: alte Gewohnheiten und veraltete Lernmethoden schlagen uns ein Schnippchen. Beim Autofahren von heute hat sich vieles gegenüber früher verändert. Woran liegt das? Einerseits gibt es viele neue Erkenntnisse, anderseits hat sich die Fahrzeugtechnik revolutionär weiterentwickelt. Und genau hier greift unser Training ein. Seien Sie offen für Neues, besonders wenn Sie dadurch bis zu 20% Kraftstoff sparen können.
Übrigens, energiesparendes Fahren hat nichts mit herumschleichen, den Verkehrsfluss behindern oder Schlimmeren zu tun. Davon distanzieren wir uns. Viel mehr vertreten wir die These des ganzheitlichen Fahrens. Gute Fahrzeugbeherrschung, ein geschultes Einschätzungsvermögen und genügend Weitblick sind nicht nur die besten Voraussetzungen für energiesparendes sondern auch für sicheres Fahren.

Inhalt:
1. Element
Das Fahrzeug Leistung
Hubraum
Motorcharakteristik
Drehmomentverlauf
Getriebeübersetzung
Anzahl der Gänge

2. Element
Fahrzeugzustand
Wartung
Motorelektronik
Luft- / Kraftstofffilter
Zündkerzen
Reifenluftdruck
Beladungszustand

3. Element
Fahrstil
Blickführung / Blicktechnik
Einbeziehen des Verkehrsumfeldes
Situationen von Weitem in Ihrer Entstehung erkennen
Konzentriert und bewusst Fahren
Kurvenlinie, flüssiges Fahren von Kurven
Geländebeurteilung
Schwung des Fahrzeuges nutzen
Schubabschaltung nutzen
Schaltverhalten Daraus resultiert sicheres, vorausschauendes und energiesparendes Fahren.

Termine:
Auf Anfrage, jederzeit, individuell vereinbar

Seminardauer:
ca. 45 Minuten Theorie ca. 90 Minuten Fahren oder nach Absprache Kosten Einzelperson 70,– EUR
Gruppen ab 3 Teilnehmern 60,– EUR
Gruppen ab 5 Teilnehmern 55,– EUR
Firmenangebote auf Anfrage

Hier geht´s zur Anmeldung…